Neue EU-DS-GVO – rechtskonform und praxisgerecht anwenden
Seit dem 25.05.2018 muss die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung zwingend in deutschen Unternehmen angewandt werden. Zum gleichen Zeitpunkt ist das BDSG-neu in Kraft getreten, wodurch das deutsche Recht an die Vorgaben der DS-GVO angepasst wurde.
In unserem Fachworkshop werden insbesondere diese Fragen geklärt:
• Was bedeutet die Reform für den Datenschutz im Unternehmen?
• Welche Rolle nimmt der betriebliche Datenschutzbeauftragte jetzt ein?
• Wie integriere ich die neue Verordnung in mein Unternehmen?
Zahlreiche Praxishinweise und Handlungsempfehlungen zeigen, wie Sie die neue Rechts- lage in Ihrem Unternehmen rechtskonform und praktisch umsetzen können.
Seminarinhalte
- Das neue Europäische Datenschutzrecht und das BDSG-neu
- Datenschutz in der Praxis effektiv durchsetzen
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Formelle Anforderungen an die Datenschutzorganisation
- Die zukünftige Stellung des betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten
- Änderungen der Rechte der Betroffenen im Vergleich zum BDSG
Zielgruppen
- Betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Vorstände/Geschäftsführung
- Leiter und Mitarbeiter/innen der Rechtsabteilung
- IT-Sicherheitsbeauftragte
- EDV-Leitung und Administration
- Personalchefs und qualifizierte Mitarbeiter
- Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Teilnahmegebühr
570 ,- Euro (zzgl. MwSt.)
Mindestteilnehmerzahl
6 Teilnehmer
Inhouse-Schulungen:
Haben Sie als Unternehmen Interesse an diesem Seminar? Dann erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot, das Ihren individuellen Vorstellungen und Terminwünschen entspricht.